Wer Berufsbetreuer werden will, braucht vor allem Sozialkompetenz, und Fachkenntnisse in den vielen Bereichen, die er sich in Ausbildungsstätten erwerben kann.
Wer Berufsbetreuer werden will, braucht vor allem Sozialkompetenz, und Fachkenntnisse in den folgenden Bereichen:
in den einschlägigen Rechtsgebieten der Methoden von Beratungs- und Hilfeplanung (z. B. zielorientiertes Handeln, konzeptionelles Arbeiten)
professionelle Organisation der Tätigkeit und professioneller Umgang mit den digitalen Hilfestellungen
Kenntnisse über die Berufshaftpflichtversicherungen fortlaufende Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildungen und Geduld.
Vor dieser Berufswahl sollten Sie sich Gedanken über diese inhaltlichen Voraussetzungen machen und über ein gutes Ausbildungskonzept nachdenken.
Da der Berufsbetreuer kein klassischer Ausbildungsberuf ist erfordert er kein Studium.
Vorlage einer Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis, (§ 915 ZPO) bestehen und keine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde)
Und eine professionelle Fortbildung in einer zugelassenen Ausbildungseinrichtung ist wichtig, um von den Betreuungsgerichten angenommen zu werden.
Rechtliche Betreuer müssen Entscheidungen in verschiedensten Lebensgebieten treffen – von der medizinischen Versorgung, der Wohnsituation bis zu den Finanzen ihrer Klienten. Dazu ist die entsprechende Expertise erforderlich. Professionelle Berufsbetreuer kommen zum Einsatz, wenn die Betreuung für Laien wie Angehörige oder nicht ausgebildete Betreuer zu komplex wird.
Die Bewerbung muss bei der örtlichen Betreuungsbehörde (dem Betreuungsgericht) erfolgen. Dazu sind nachfolgende Dokumente notwendig:
eventuell Nachweis einer Haftpflichtversicherung und einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
Wer von einer Behörde die Klienten zugewiesen bekommt, muss sich erst selbständig machen.
Die Arbeit als Berufsbetreuer wird nach festgelegten Pauschalen vergütet. Wie viel Zeit pro Fall aufgewendet werden soll und wie hoch diese Arbeit vergütet wird, legt das Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) fest.
Auch die Vergütungsstufe ist gesetzlich geregt und hängt vom Ausbildungsstand und der Entscheidung des Gerichtes ab.
Je nachdem, ob der Klient in der eigenen Wohnung oder im Heim lebt, kann mehr oder weniger Zeit für die Betreuung abgerechnet werden.
Wer seinen Betreuer aus der eigenen Tasche bezahlt, bekommt bis zu 1,5 Betreuungsstunden mehr pro Monat zugestanden und darf mehr abrechnen
Beim Einsetzen einer rechtlichen Betreuung geben die Gerichte derzeit noch einigen ehrenamtlichen Betreuern den Vorzug, da es zu wenig ausgebildete Betreuungsbewerber gibt. Allerdings erfüllen diese die hohen Voraussetzungen nicht, weshalb hier wenige Menschen in Frage kommen. Auch greifen sie auf Mitarbeiter von Betreuungsbehörden (Behördenbetreuer) zurück. Danach suchen sie selbstständige Berufsbetreuer und freuen sich über jede Bewerbung. Dann erfolgt das Bewerbungsgespräch mit der Eignungsprüfung, wo die ausgebildeten Betreuer im Vorteil sind.
Um die Kosten für Arbeitsmaterial, Weiterbildung, Versicherungen und Co. zu decken und ein ordentliches Einkommen zu erzielen, sind 30 bis 40 Betreuungen erforderlich.
Eine Ausbildung bei einem zugelassenen Institut oder Bildungsanbieter ist wichtig.
Hier einige gute Anbieter: Weinsberger-Forum, 4 Module, pro Modul mit Tagungspauschale ca. 1100,-, gesamt ca.4400,-€
- Module, gesamt ab 2.890,- mit Frühbucherrabatt
Zusatzmodul Selbständigkeit und Betreuungsmanagement als Berufsbetreuer ab 578,-€
Bewerben kann man sich bei der örtlichen Betreuungsbehörde oder einem Betreuungsverein.
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