Die Dissertation ist nach jahrelanger Arbeit fertig und eingereicht. Die Freude ist zudem groß, weil dafür ein Preisgeld von der Universität ausbezahlt wurde. Doch muss der frischgebackene Doktor sein Preisgeld in der Regel als Arbeitslohn in der Steuererklärung angeben und versteuern. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Promovierende zugleich als wissenschaftlicher Angestellter an der Universität tätig war.
Steht der Anwärter des Doktortitels in einem Arbeitsverhältnis mit der Hochschule, wird davon ausgegangen, dass die Dissertation im Rahmen der beruflichen Forschungstätigkeit angefertigt wird. Wird die wissenschaftliche Arbeit anschließend mit einem Preisgeld ausgezeichnet, wird dieser Betrag vom Finanzamt zum normalen Arbeitslohn hinzugerechnet. Das bedeutet, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Steuernachzahlung fällig werden kann. Aus diesem Grund ist es ratsam, dass wissenschaftliche Mitarbeiter einer Hochschule einen Teilbetrag ihres Preisgeldes für das Finanzamt zurückhalten.
Eine Doktorandin war vier Jahre an einer Universität in Teilzeit angestellt und fertigte in diesem Zeitraum ihre Doktorarbeit an. Das dafür erhaltene Preisgeld wollte sie nicht versteuern, denn sie war der Auffassung, dass das Preisgeld kein Entgelt für ihre Arbeitsleistung sei, sondern eine Anerkennung ihrer Forschungsarbeit. Das Finanzamt versteuerte jedoch das Preisgeld der Frau als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, weshalb sie dagegen Einspruch einlegte und gerichtlich klagte.
Das Finanzgericht Köln urteilte 2020, dass der durchgeführte Werbungskostenabzug der Frau erfordert, dass sie alle Einkünfte im Zusammenhang mit der Dissertation ebenfalls in der Einkommensteuererklärung angibt. Das Finanzgericht betrachtete das Preisgeld als Arbeitslohn, da die Klägerin ihre wissenschaftliche Arbeit im Rahmen ihres Angestelltenverhältnisses anfertigen konnte, auch wenn sie dazu arbeitsvertraglich nicht verpflichtet war. Zudem eröffne ihr die Dissertation den Zugang zu einer Karriere als Akademikerin, was ihr wiederum bessere Chancen im Berufsleben verspreche.
Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit über 675.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
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