Nennen Sie die Organe der GmbH!
Wenn die Rede ist von Organen, denkt man zumeist an medizinische Zusammenhänge und die Organe im Körper. Dass auch in der Wirtschaftlich von Orangen gesprochen wird, ist dabei allerdings gar nicht so weit hergeholt. Insofern müssen Prüfungskandidaten auch damit rechnen, dass sie nach den Organen einer GmbH gefragt werden. Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert zeigt in seinem kostenlosen Schulungsvideo die exemplarische Lösung der Frage und gibt wertvolle Tipps für die Prüfungsvorbereitung.
Wenn die Prüfungsfrage “Nennen Sie die Organe einer GmbH!” auftaucht, sollte man sich zunächst vor Augen halten, dass dies eigentlich keine echte Frage ist, sondern eine Aufforderung. Als erste Strategie für eine Prüfung ist es deshalb hilfreich, diese Aufforderung in eine Frage umzuwandeln, etwa “Wie lauten die Organe einer GmbH?”.
Die zweite Strategie, die bereits im Rahmen der Vorbereitung helfen kann, ist die der Strukturzahlen, was nichts anderes bedeutet als die Anzahl der möglichen Lösungen, Kernbegriffe oder ähnlich, je nach Zusammenhang. Im vorliegenden Fall wäre dies die Strukturzahl 2 bzw. 3, die zu merken ist.
Die dritte Strategie ergibt sich aus der Prüfungssaufforderung: “Nennen” heißt nicht “erläutern” oder “erklären”. Es genügt also, die Organe der GmbH zu benennen. Sofern nicht wirklich ganze Sätze erwünscht sind, etwa im Rahmen einer mündlichen Prüfung, kann dies also tatsächlich in Stichworten erfolgen.
Aus diesen drei Strategien ergibt sich das Gerüst für die Antwort auf die Prüfungsfrage:
- Da ist einmal der Geschäftsführer,
- und da ist zum zweiten die Gesellschafterversammlung.
Für das Verständnis und damit auch zum Verbessern des Merkens kann man sich an den Organen einer AG orientieren: Bei der AG ist das, was bei der GmbH der Geschäftsführer ist, der Vorstand. Die Gesellschafterversammlung ist das, was bei der AG die Hauptversammlung ist. Damit sind auch sofort die Aufgaben des Geschäftsführers klar, nämlich die Geschäfte zu führen und das Unternehmen zu leiten. Die Gesellschafterversammlung der GmbH entspricht in etwa der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft, das ist also die Gesellschaft der Anteilseigner.
Allerdings gibt es hier noch eine Ausnahme, die durch die Strukturzahl 3 statt 2 markiert wird: Wenn die GmbH mehr als 500 Arbeitnehmer hat, dann gibt es hier auch einen gesetzlich vorgeschrieben Aufsichtsrat. Das bedeutet nicht, dass eine kleinere GmbH keinen haben darf. Aber bei mehr als 500 Arbeitnehmern ist ein Aufsichtsrat gesetzlich vorgeschrieben.
Dr. Marius Ebert ist Deutschlands Schnell-Lernexperte. Sein Schnell-Lernsystem für betriebswirtschaftliche Themen ermöglicht eine schnelle Vorbereitung auf IHK-Prüfungen, wie z.B. Betriebswirt/in IHK, Wirtschaftsfachwirt/in IHK, Technischer Fachwirt/in und diverse Mesterberufe, wie z.B. Industriemeister/in IHK.
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