Nennen Sie beispielhaft einige Steuern, die eine GmbH zahlt!
Beim Thema “Steuern” fängt meist das allgemeine Stöhnen und Wehklagen an. Das gilt auch für den Fall, dass im Rahmen der mündlichen Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) ein steuerrelevantes Thema zur Sprache kommt, wie z.B. die Frage nach den Steuern, die eine GmbH zahlen muss. Damit es hier nicht zu einem späteren Wehklagen kommt, weil die Prüfung vielleicht wegen mangelndem Wissen nicht bestanden wurde, gibt Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert in seinem kostenlosen Schulungsvideo einen kurzen Überblick über Antwortmöglichkeiten.
Daraus ergeben sich einige Steuerarten, die eine GmbH tatsächlich oder je nach Sachlage zu zahlen hat:
- Einkommen ist grundsätzlich zu versteuern. Dies geschieht i.d.R. bei natürlichen Personen über die Einkommenssteuer. Da die GmbH als juristische Person anzusehen ist, wird in diesem Fall die Körperschaftssteuer als die für diese Unternehmensform entsprechende Art der Einkommenssteuer fällig.
- Da die GmbH außerdem in der Regel ein Gewerbebetrieb ist, zahlt sie dann auch Gewerbesteuer.
- Eine weitere, für die GmbH relevanter Steuerart ist die Umsatzsteuer.
- Ebenfalls als Steuerart anzusehen, die von der GmbH zu erbringen ist, ist der Solidaritätszuschlag.
- Für das beschäftigte Personal, zu dem auch der oder die Geschäftsführer gehören, werden auf die gezahlten Arbeitsvergütung Lohn- und ggfs. Kirchensteuer fällig, ebenso der Solidaritätszuschlag auf die Lohnsteuer
- Sofern die die GmbH zum Beispiel einen oder mehrere Firmenwagen unterhält, dann zahlt sie für diese auch KFZ-Steuer.
- Unterstellt man, dass die GmbH vielleicht ein Grundstück besitzt oder ein Grundstück erwirbt, dann zahlt sie im ersten Fall, also wenn sie ein Grundstück besitzt, Grundsteuer. Im anderen Fall, also wenn sie ein Grundstück erwirbt, zahlt sie Grunderwerbssteuer.
Dr. Marius Ebert ist Deutschlands Schnell-Lernexperte. Sein Schnell-Lernsystem für betriebswirtschaftliche Themen ermöglicht eine schnelle Vorbereitung auf IHK-Prüfungen, wie z.B. Betriebswirt/in IHK, Wirtschaftsfachwirt/in IHK, Technischer Fachwirt/in und diverse Mesterberufe, wie z.B. Industriemeister/in IHK.
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